Netzfund




Hier passt hinein was man/n zwar nicht unbedingt wissen muss - aber doch so interessant erscheint daß man/n einfach zu gern mal darauf verweisen möchte ;-)

Netzfund

Beitragvon Preiß » Do 15. Feb 2018, 21:13

Werte Forumsgemeinde, ich erlaube mir hiermit, einen sehr lesenswerten Beitrag von Gerhard Fellinger aus dem EF-Magazin zu posten, der dort nur für Abonnenten lesbar ist:

Entwaffnungsgesetze waren früher unbekannt

Deutschen, die sich in Sachen Waffen noch einen Funken Restverstand bewahrt haben, wird regelmäßig vorgeworfen, sie wollten „amerikanische Zustände“. Das ist nicht nur einfach ein Missverständnis, es ist völlig absurd. In den USA existieren schließlich nicht ein oder zwei oder fünf oder 36 verschiedene Waffengesetze, sondern buchstäblich Zehntausende – und zwar allesamt parallel nebeneinander.

Die Bundesregierung in Washington, D.C. hat im Laufe der vergangenen acht Jahrzehnte zahllose eigene Bestimmungen zu Handelsbeschränkungen und -verboten, zur Registrierung und Besteuerung von Waffen, der Ein- und Ausfuhr sowie dem Handel über Bundesstaatengrenzen hinweg, Besitz- und Trageverbote für bestimmte Personenkreise und bestimmte Örtlichkeiten und noch vielerlei Unfug mehr erlassen. Das gleiche tun viele der einzelnen 50 Bundesstaaten (manche mehr, andere weniger). Dazu kommt eine unüberschaubare Anzahl von Statuten und Einzelregelungen auf Ebene der Landkreise und ja, auch noch weiter hinunter bei den Gemeinden.

Warum das so ist, ist Stoff für einen (oder zwei oder fünf oder 36) andere Artikel; für uns reicht es, an dieser Stelle zu wissen: Solche Zustände wollen wir in Deutschland definitiv nicht.

Wir wollen nicht, dass jemand, der in Bayern seine Pistole offen im Holster führen kann, unmittelbar nach Überschreiten der Grenze zu Thüringen selbige nur noch zerlegt, in einem verschlossenen Koffer und mit behördlicher Sondergenehmigung bei sich haben darf.

Wir wollen nicht, dass ein Bürger, der in Sachsen ohne Schwierigkeiten unbehelligt ein Maschinengewehr besitzen kann, nach einem Umzug nach Nordrhein-Westfalen höchstens noch einen auf ein feststehendes Sechs-Schuss-Magazin kastrierten Halbautomaten sein Eigen nennen darf. (Und wehe, unter dem Abzug steht ein pistolenartiger Griff hervor!)

Wir wollen nicht, dass der Wiederlader, der in Rheinland-Pfalz im Baumarkt problemlos sein Nitropulver zum Stopfen eigener Munition kaufen kann, sich bei einem Wochenendausflug nach Berlin eine Strafanzeige einhandelt, weil bei einer Polizeikontrolle eine leere Patronenhülse vom letzten Schießstandbesuch in seinem Handschuhfach gefunden wird.

Bevor die üblichen Verdächtigen an dieser Stelle in Schnappatmung verfallen: Obige Beispiele muss man sich natürlich mit US-Bundesstaaten denken. Idaho anstatt Sachsen etwa, und Massachusetts anstelle von Berlin. Die Transposition auf unsere Seite des Atlantiks soll es für hiesige Leser nur leichter erahnbar machen, wie unüberschaubar vielfältig die Regelungswut in Sachen Feuerwaffen im Land von Jefferson und Madison mittlerweile ist – Auswüchse, die wir uns unter gar keinen Umständen herbeisehnen sollten!

In Deutschland hingegen herrscht im Sommer 2016 selbstredend nach wie vor ein generelles Totalverbot, soweit es um den privaten Besitz von Waffen geht. Das momentan (noch) gültige Entwaffnungsgesetz regelt lediglich einige wenige, sehr eng umgrenzte Ausnahmen von jenem Verbot.

Dieses bundesdeutsche Entwaffnungsgesetz ist dabei historisch gesehen ein Fremdkörper. Es existiert gerade einmal seit 1972, und seine Entstehungsgeschichte hätte damals eigentlich in breiten Schichten der Nation die Alarmglocken schrillen lassen müssen. Schließlich ist es der ausdrückliche, von den damals federführenden Staatsfunktionären genau so benannte Zweck des ersten bundesweit gültigen sogenannten „Waffengesetzes“ (WaffG), „es möglichst allen Bürgern in allen Regionen zu verwehren, sich zu bewehren“. Soweit die Worte Siegfried Schillers, damaliger Hamburger Regierungsdirektor des Inneren und maßgebliche graue Eminenz hinter derjenigen Bundesratsinitiative, die schließlich zum vollendeten Sündenfall von 1972 führte.

Mit durchschlagendem Erfolg: Das seitdem geltende Verbot hat dazu geführt, dass aktuell 78,5 von 80 Millionen Deutschen einen so banalen Gegenstand wie eine Pistole oder ein Gewehr noch nicht einmal mehr in den privaten vier Wänden besitzen dürfen, ohne automatisch zu Verbrechern gestempelt zu werden. Die breite Masse ist auf Gedeih und Verderb den Launen der jeweils aktuell schaltenden und waltenden Obrigkeit ausgeliefert; die Verbrecherszene dankt indessen: Man kann von Glück sprechen, dass Besenstiele bislang noch nicht verboten wurden, falls morgens um halb drei ungebetener Besuch im Haus zwecks Abholung von Bargeld und Wertgegenständen vorbeischaut.

Seit mindestens dem frühen 19. Jahrhundert lagen die Verhältnisse jedoch völlig anders. Gesetze, die den Erwerb, den Besitz oder das öffentliche Führen von Feuerwaffen umfassend regelten, waren in den deutschen Staaten vollkommen unbekannt. Jeder Erwachsene konnte grundsätzlich jede Art von Waffen erwerben und nach freiem Belieben bei sich tragen. Auch im „autoritären Beamtenstaat“ Preußen existierten lediglich vereinzelte Regelungen zur gewerblichen Herstellung von Schießpulver sowie ein Verbot von als andere Gegenstände „getarnten“ Waffen (etwa Schießspazierstöcken).

Dieser Zustand dauerte bis zum Sommer 1920 an, als nach dem Ersten Weltkrieg unter dem Druck der Siegermächte mit dem „Gesetz über die Entwaffnung der Bevölkerung“ erste (zunächst nur mäßig erfolgreiche) Anstrengungen zur Herbeiführung eines Zustands der Wehrlosigkeit deutscher Zivilisten unternommen wurden. Die anarchischen 20er Jahre der unseligen Weimarer Republik mündeten schließlich im Frühling 1928 in das bereits deutlich totalitäre „Reichsgesetz über Schusswaffen und Munition“ (ab 1938 – in einigen verwaltungsrechtlichen Belangen etwas gestrafft – firmierte dieses dann als „Reichswaffengesetz“), eine Steilvorlage, die die NSDAP noch 1933 höchst dankbar aufnahm, um bei Juden und anderen „Unerwünschten“ sämtliche Schusswaffen einzusammeln – als notwendige „Vorarbeiten“ zum industriellen Massenmord gewissermaßen.

Angesichts dieser Tatsachen muss man fragen: Welcher Teufel ritt Regierungsdirektor Schiller und seine Gesinnungsgenossen nicht einmal ein Vierteljahrhundert nach dem Untergang des Dritten Reiches, als sie mit dem WaffG an diese skandalösen Praktiken aus dem dunkelsten Kapitel der deutschen Geschichte aktiv Anschluss suchten? Und: Welcher Teufel reitet eigentlich die Politiker ausnahmslos (!) aller Parteien der bundesdeutschen Gegenwart, dass sie bis heute dieses unselige Erbe mit ungebrochenem Zeloteneifer ehren und beständig erweitern?

Darum: Kehren wir zurück zu unseren lange bewährten deutschen Zuständen der Freiheit, wie sie davor über mehr als ein Jahrhundert landauf, landab so selbstverständlich waren, dass niemand sie überhaupt erwähnenswert fand! Den privaten Waffenbesitz wieder zu wagen, bedeutet, auch das Dasein in der Welt als erwachsener Mensch mit persönlicher Verantwortung für die eigene Sicherheit wie auch die des Nächsten bewusst anzuerkennen und somit wieder einer der grundlegendsten Pflichten, die für einen Menschen überhaupt denkbar sind, gewissenhaft nachzukommen.

Schlussbemerkung: Es ist nicht überliefert, dass man sich in deutschen Landen vor 1920 gegenseitig tagtäglich und in Massen über den Haufen schoss. Gleiches ist auch nicht aus den „goldenen Jahren“ zwischen 1952 und 1972 bekannt – damals konnte jeder Volljährige sich hierzulande ohne weiteres Gewehre im Versandhandel bei Neckermann und Quelle bestellen. Der Kolonialwarenhändler meines Heimatdorfes führte neben Lebensmitteln und Tabak auch Drilling, Repetierer nebst diverser Munition. Zu infolgedessen regelmäßig durchexerzierten Massakern in der ländlichen Idylle ist es freilich dennoch nie gekommen.
Benutzeravatar
Preiß
 
Beiträge: 81
Registriert: So 29. Jun 2014, 20:39

von Anzeige » Do 15. Feb 2018, 21:13

Anzeige
 

Re: Netzfund

Beitragvon Preiß » Do 15. Feb 2018, 21:21

Benutzeravatar
Preiß
 
Beiträge: 81
Registriert: So 29. Jun 2014, 20:39


TAGS

Zurück zu guck ma´ daaa...!

Wer ist online?

0 Mitglieder

cron